Hinweis: Zur formalen und inhaltlichen Gestaltung einer “Präsentation” richten Sie sich bitte nach unserem aktuellen “Leitfaden Präsentationsprüfung“, den Sie zusammen mit einer “Checkliste Präsentationsprüfung” in unserer schulinternen Schüler-/oder Lehrer-Box finden!

Grundlegende Hinweise zur Präsentationsprüfung

1. Definition

Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium; auch naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische, künstlerische oder sportliche Darbietungen können (unbewertete) Bestandteile einer Präsentation sein.

Was verlangt eine Präsentation, was lernt man durch eine Präsentation? Selbstständiges Lernen, die adressatenbezogene Ausarbeitung eines begrenzten Themas, unterschiedliche Arbeitstechniken und Vortragsmethoden sowie den Umgang mit einem mittelfristigen Zeitmanagement.
Die Präsentationsprüfung bereitet den Schüler damit sowohl auf Anforderungen in der mündlichen Abiturprüfung vor wie auf mündliche Hochschulprüfungen und auf entsprechende Situationen in der Ausbildung und im Berufsleben.

2. Der Antrag

Der Schüler entscheidet sich im Rahmen der Abiturmeldung Anfang Februar (Q4), ob er in seinem fünften Prüfungsfach eine Präsentation machen möchte. Er muss dazu das Fach und den Prüfer festlegen. Eine Präsentation kann nicht in einem der vier ersten Prüfungsfächer gewählt werden. Mit einer Präsentation kann aber die Prüfungsverpflichtung in Deutsch, Mathematik oder im II. Aufgabenfeld abgegolten werden.
Der mit dem Fach gewählte Lehrer kann die Durchführung einer Präsentationsprüfung nicht ablehnen.

3. Die Aufgabenstellung

Das Thema und Aufgabenstellung der Präsentation legt der Lehrer fest, und zwar – wie bei anderen Abiturprüfungen auch – ohne Rücksprache mit dem Schüler. Inhaltliche Grundlage der Aufgabenstellung ist das Curriculum der Qualifikationsphase bis zum Aushändigen der Aufgabe. In der Formulierung der Aufgabenstellung müssen ein kursübergreifender Bezug und die drei Anforderungsbereiche (Schwerpunkt im AFB II) deutlich erkennbar sein; die Aufgabe kann – zum Beispiel in Mathematik – auch fachübergreifend sein. Im Übrigen sind die fachspezifischen Prüfungsanforderungen der einzelnen Fächer zu beachten.
Der Lehrer erstellt die Aufgabe im Benehmen mit dem zuständigen Fachbereichsleiter. In der Regel am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfungen übergibt und erläutert der Lehrer dem Schüler die Aufgabe und informiert ihn über Maßnahmen im Täuschungsfall (§ 30 OAVO; alle Formulare finden Sie in der Lehrer-/Schüler-Box). Eine weitere Beratung des Schülers ist nicht zulässig.

4. Die Medien

Der Schüler entscheidet, mit welchen Medien er seinen Vortrag unterstützt. Er ist dabei an Medien und technischen Hilfsmittel gebunden, die grundsätzlich allen Schülern unserer Schule zur Verfügung stehen können. Zur Zeit sind dies in der Regel elektronische Folien (power-point, prezi usw.). Außerdem kommen aber auch in Frage: Plakate, Folien, die Wandtafel mit Kreide, Flipchart, erstellte Kunstobjekte usw. Hinzu kommen fachspezifische Medien, über die die Fachlehrer Auskunft geben, wie Geschichtskarten und -folien.
Der Schüler sollte sich frühzeitig mit den medialen Möglichkeiten an der Schule vertraut machen, um sich gezielt für ein bestimmtes Medium entscheiden zu können. Die benötigten Medien (bes. der Beamer) und technischen Hilfsmittel sollten vor der Prüfung in der Schule ausprobiert werden! Auch der plötzliche Ausfall technischer Geräte ist einzuplanen (physikalische Folien oder Ausdrucke als Ersatz usw.).
Zu Beginn der Prüfung muss der Schüler seine in der Prüfung verwendeten Folien, Plakate usw. dem Prüfungsausschuss als Teil der Prüfungsakten in Kopie (Schwarz-Weiß genügt) abgeben.

5. Der Ablaufplan (die Dokumentation)

Die Bearbeitungszeit für die Präsentation beträgt mindestens vier Schulwochen. Spätestens eine Woche vor den Kolloquien ist dem Prüfer eine schriftliche Dokumentation über den geplanten Ablauf der Präsentation vorzulegen, und zwar sowohl elektronisch als auch in Papierform.
Der Ablaufplan muss folgende Punkte enthalten:

  • Name und Vornamen des Schülers
  • Name des Prüfers und das Fach
  • die vollständige Aufgabenstellung
  • eine inhaltliche Gliederung und Thesen des Vortrags
  • Rechenergebnisse (in Mathematik)
  • das methodische Vorgehen beim Erarbeiten der Präsentation
  • den Ablauf der Präsentation
  • verwendete Quellen (Links usw.), Materialien und Hilfsmittel
  • verwendete und benötigte Medien
  • Datum und Unterschrift des Schülers

Außerdem kann der Prüfling auch schon Kopien der geplanten Folien (Charts u. ä.) mit abgeben.

Der Ablaufplan geht nicht in die Bewertung ein. Er dient nur zur Vorbereitung der Prüfung. Dazu muss er allerdings inhaltlich aussagekräftig sein. Eine Muster-Dokumentation findet sich im Präsentations-Leitfaden in der Schüler-/bzw. Lehrer-Box.

Wird die Dokumentation nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegeben, ist die Präsentationsprüfung und damit das gesamte Abitur nicht bestanden!

6. Die Präsentationsprüfung

Die Präsentationsprüfung findet in der Regel Mitte Mai statt. Sie dauert ca. 30 Minuten, aufgeteilt in 15 Minuten selbständige, das heißt ungestörte Präsentation und 15 Minuten Prüfungsgespräch (Kolloquium).
Zur Prüfungskommission (dem Fachausschuss) gehören: der Prüfer, ein weiterer Lehrer der Schule als Protokollant und in der Regel der Fachbereichsleiter als Vorsitzender; als Gäste kann der Prüfling 11.-Klässler unserer Schule zulassen.

Spätestens drei Tage vor der Prüfung erhalten die Fachausschussmitglieder vom Prüfer folgende Unterlagen:

  • die Aufgabenstellungen,
  • ein Exemplar der Dokumentation und
  • den Erwartungshorizont.

Zu Beginn der Prüfung muss der Schüler Kopien, Ausdrucke u. a. seiner Präsentationsfolien in dreifacher Ausführung für die Prüfungskommision und die Prüfungsakten abgeben und durch seine Unterschrift bestätigen, dass er

  • sich gesund fühlt und
  • keine anderen Quellen oder Hilfsmittel als die im Ablaufplan genannten verwendet hat.

7. Bewertungskriterien

Für die Beurteilung einer Präsentation sind in erster Linie der Inhalt der Präsentation und des Prüfungsgesprächs entscheidend (siehe dazu auch die Auflistung der Bewertungskriterien im Präsentations-Leitfaden in der Lehrer-/Schüler-Box). Aber auch die Qualität des Vortrags und der angemessene Umgang mit den gewählten Medien sind zur Beurteilung heranzuziehen. Praktische Anteile einer Präsentation (z.B. im Fach Sport oder Musik) dienen nur der Demonstration und gehen nicht in die Bewertung ein.
Abgesehen von fachspezifischen Aspekten (z. B. bei den Fremdsprachen) werden im Allgemeinen folgende Kompetenzen bewertet:

Fachkompetenz (Leitkompetenz)

  • Durchdringung und differenzierte Darstellung
  • Strukturieren und Herausarbeiten von Kernthesen
  • Anwendung des exemplarischen Prinzips
  • Darstellung und Begründung der Vortragsgliederung
  • kritische Auswertung der Materialien und Quellen unter Anwendung fachspezifischer Kenntnisse
  • Schlüssigkeit der Argumentation und Präzision der Darstellung
  • Grad der Eigenständigkeit und Originalität bei der Lösungsfindung
  • Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks und der Verwendung der Fachsprache
  • Begründung und Reflexion der Vorgehensweise
  • Einbeziehen von Alternativen
  • Fähigkeit zu eigener begründeter Stellungnahme und Wertung
  • Nachvollziehbarkeit und Intensität der Recherche
  • Anwendung fachspezifischer Methoden.

Medienkompetenz

  • Reflexion und Angemessenheit der Medienwahl
  • sachgerechter Umgang mit den verwendeten Medien
  • Zeitmanagement
  • reibungsloser Verlauf der Präsentation
  • Einfallsreichtum und Originalität in der Methoden- und Medienwahl

Kommunikationskompetenz

  • freies Vortragen, Verständlichkeit
  • sach- und adressatenbezogener Vortragsstil
  • wirkungsorientiertes Einbringen der eigenen Person
  • Dialogfähigkeit und Flexibilität
  • Kritik- und Reflexionsfähigkeit

Fragestellungen für das Prüfungsgespräch orientieren sich an diesem Kriterienkatalog. Die drei Kompetenzbereiche werden im Verhältnis 60 : 20 : 20 gewertet.

8. Beurteilung

Im Anschluss an das Kolloquium legt der Fachausschuss das Prüfungsergebnis fest. Präsentation und Kolloquium werden als Ganzes bewertet, es gibt keine Gewichtung der beiden Teile. Eine positive Bewertung der Prüfung ist nicht möglich, wenn sich während des Kolloquiums herausstellt, dass der Prüfling die Thematik seiner Arbeit ungenügend beherrscht.
Wenn der Fachausschuss sich nicht auf eine Benotung einigen kann, legt der Vorsitzende in freier Entscheidung die Note fest.
Wird die Präsentation mit null Punkten bewertet (z. B. auch bei Betrugsversuch durch Plagiat), kann der Prüfungsausschuss dem Prüfling eine mündliche Nachprüfung einräumen; ansonsten wäre bei null Punkten die Abiturprüfung insgesamt nicht bestanden.
Dem Schüler wird die Benotung seiner Präsentation im Laufe des Prüfungstages bekannt gegeben und ggf. vom Fachausschussvorsitzenden erläutert.

9. Zeitplan (unter Vorbehalt)

Anfang Februar (Q4): verbindliche Meldung (Fach und Prüfer)
letzter Schultag vor den Osterferien: Ausgabe der Prüfungsaufgabe
eine Woche vor der ersten Präsentationsprüfung im Mai bzw. Juni : Abgabe des Ablaufplanes (Dokumentation)
Mai / Juni: Präsentationsprüfungen
Mai / Juni: Mündliche Prüfungen