Verfahren bei Unterrichtsversäumnissen in der Oberstufe
Das Fehlzeitenheft
Jeder Schüler bekommt zu Beginn eines Schuljahres von der Schule ein Fehlzeitenheft. Er ist verpflichtet, es bis zum Ende
des Schuljahres sorgfältig zu führen. Bei Verlust muss er sich im Sekretariat ein neues Heft kaufen (für 2 Euro). Das Fehlzeitenheft muss dem Tutor und anderen Fachlehrern auf Verlangen vorgelegt werden. Unstimmigkeiten über Fehlzeiten nach
Verlust des Fehlzeitenheftes gehen zu Lasten des Schülers.
Grundsätzliches zu Unterrichtsversäumnissen
Versäumt ein Schüler Unterricht oder andere verpflichtende Schulveranstaltungen, müssen die Eltern oder der volljährige
Schüler spätestens am dritten Versäumnistag der Schule den Grund des Fehlens schriftlich mitteilen (vgl. OAVO § 6). Schüler
mit Attestpflicht müssen sämtliche Fehlzeiten mit einem Attest oder einer vergleichbaren Bescheinigung entschuldigen.
Entschuldigungsgründe sind solche, die nicht vom Schüler zu vertreten sind: Krankheit, Fahrprüfung, nachgewiesene Zugverspätung usw. Unentschuldigt bleiben Fehlzeiten z. B. wegen Verschlafens oder aus vergleichbaren Gründen, die vom
Schüler zu verantworten sind.
Eine Entschuldigung ist jedem betroffenen Fachlehrer spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr in die Schule durch
das Fehlzeitenheft vorzulegen. Nach dieser Frist werden Entschuldigungen nicht mehr akzeptiert und die Fehlzeiten gelten
als unentschuldigt. Unentschuldigtes Fehlen wird im Rahmen der „Mitarbeit im Unterricht“ als nicht erbrachte Leistung (mit
null Punkten) gewertet.
Versäumnis eines angekündigten Leistungsnachweises (Klausur u. a.)
Besonders, wenn ein Schüler einen Leistungsnachweis versäumt, wird erwartet, dass er stichhaltig nachweist, dass er aus
Gründen gefehlt hat, die er nicht selbst zu vertreten hat. Am besten geschieht dies durch ein Attest. In begründeten Einzelfällen
(vor allem bei Zweifeln an vorgebrachten Entschuldigungsgründen) kann die Klassenkonferenz Schülern eine Attestpflicht
für Leistungsnachweise auferlegen; in besonders begründeten Fällen kann sie sogar amtsärztliche Atteste verlangen (vgl.
OAVO § 6). Ein Leistungsnachweis kann jede angekündigte Prüfung sein: Klausur, Test, fachpraktische Prüfung (z. B. auch
in Sport), Präsentation, fristgerechte Abgabe einer Hausarbeit usw. Die Entschuldigung für das Versäumnis eines Leistungsnachweises muss dem Fachlehrer innerhalb einer Woche nach dem Termin des Leistungsnachweises vorliegen.
Versäumnisse wegen schulischer Veranstaltungen
Auch Versäumnisse durch schulische Veranstaltungen müssen im Fehlzeitenheft eingetragen und durch die Lehrkraft abgezeichnet werden (mit dem Hinweis „S“). Solche schulischen Veranstaltungen können sein: Exkursionen, Proben, SV-Tätigkeit, Kursarbeiten u. a. Fehlstunden aufgrund von Schulveranstaltungen werden nicht ins Zeugnis eingetragen.
Beurlaubungen
Für absehbare Fehlzeiten muss der Schüler sich vorab beurlauben lassen, und zwar: Einzelstunden durch die betroffenen
Fachlehrer, bis zu zwei Tage durch den Tutor, mehr als zwei Tage sowie Tage vor und nach Ferien durch den Schulleiter
(mindestens 4 Wochen vorher).
Fehlstunden im Zeugnis
Sämtliche Unterrichtsversäumnisse werden als entschuldigte oder unentschuldigte Fehlstunden im Halbjahreszeugnis eingetragen. Art und Anzahl der Fehlstunden muss der Lehrer dem Schüler – wie die Leistungsnote – vor der Eintragung ins Zeugnis
bekanntgeben. Bei Unstimmigkeiten sind die Eintragungen im Fehlzeitenheft relevant. Nach der Ausgabe der Zeugnisse können Art und Anzahl von Fehlstunden in der Regel nicht mehr verändert werden.
Verspätungen
Auch nennenswerte Verspätungen werden im Fehlzeitenheft eingetragen. Sie sind durch den Lehrer in Minuten anzugeben
und mit dem Hinweis „e“ (entschuldigt, z. B. für Zugverspätung) oder „ue“, (unentschuldigt, z. B. für Verschlafen) zu versehen (z. B. 15‘ ue). Schüler müssen damit rechnen, dass häufiges Zuspätkommen im Zeugnis vermerkt wird.
Eintragungen durch den Lehrer
Lehrkräfte zeichnen versäumte Unterrichtsstunden mit Datum und Handzeichen ab und tragen die Art der Entschuldigung
bzw. des Versäumnisses ein:
A = Attest Min‘ = Verspätung S = Schulveranstaltung b = beurlaubt e = entschuldigt ue = unentschuldigt
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